Schuhagentur Eichhorn
Import - Vertretungen
Köppelsdorfer Str. 46, 96515 Sonneberg
Tel.: 03675 703254 Fax: 03675 742847
Mail: office@schuh-agentur.de
Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen uns und dem Käufer. Abweichungen von unseren Bedingungen bedürfen für jeden Einzelfall unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Muster, Proben, Qualitätsparameter und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Waren sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert werden.
Kostenvoranschläge und Frachtangaben sind unverbindlich.
Für die Erteilung behördlicher Genehmigungen stehen wir nicht ein.
Alle Aufträge werden nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Vereinbarungen, insbesondere Absprachen mit Vertretern, bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart worden ist, berechnen wir unsere am Liefertag allgemein geltenden Preise.
Die Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in EURO.
Frachtfrei gestellte Preise stehen unter der Bedingung ungehinderten Verkehrs.
Die Lieferung erfolgt unfrei ab unserem Lager oder ab Fabrik.
Bei Lieferung frei Ankunftsstation erfolgt diese nach unserer Wahl auf dem für uns günstigsten Versandwege (Frachtgut, Postgut oder Spediteur).
Mehrkosten für andere Versendungsarten (z. B. Eilboten oder Express) sind stets vom Käufer zu tragen.
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Ware in das Transportmittel auf den Käufer über.
Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehender Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Bei Veräußerung von Vorbehaltsware tritt der Käufer die ihm gegenüber seinen Kunden zustehenden Kaufpreisforderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns im Voraus ab.
Die Zustimmung zur Weiterveräußerung erlischt, wenn der Käufer mit Zahlungen für die Vorbehaltsware im Verzug ist. Die Zustimmung zur Weiterveräußerung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde des Käufers die Unabtretbarkeit der Forderung des Käufers vereinbart hat.
Der Käufer darf die abgetretene Forderung im eigenen Namen einziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Käufer mit Zahlungen für die Vorbehaltsware in Verzug ist.
Auf unsere Aufforderung hat der Käufer den Erwerber der Vorbehaltsware und die Höhe der voraus abgetretenen Forderungen schriftlich zu benennen.
Sollten die voraus abgetretenen Forderungen des Käufers unsere zu sichernde Forderungen aus der Lieferung von Vorbehaltsware um mehr als 20 % übersteigen, so verpflichten wir uns, die vorab abgetretenen Forderungen bis zur entsprechenden Höhe zurück zu übertragen, wenn der Käufer dies schriftlich verlangt.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen und jede andere Gefährdung des Eigentums an der Vorbehaltsware ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Für Lieferfristen gelten die Angaben in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Vereinbarte Lieferfristen können von uns bis zu 30 Tagen hinausgeschoben werden (Karenzzeit).
Darüberhinaus entbinden Betriebsstörungen, von denen die Herstellung abhängig ist (betriebsbedingte Gründe), sowohl im eigenen, als auch im fremden Bereich, uns für die Dauer der Betriebsstörung von der Einhaltung von Lieferfristen über die Karenzzeit hinausgehend, wenn wir die Betriebsstörung schriftlich bis zum Ablauf der Karenzzeit mitteilen.
Können wir die Lieferfristen nicht einhalten, so kann der Käufer unter angemessener Nachfristsetzung schriftlich zur Leistung auffordern. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir diese Frist nicht einhalten.
Wir sind berechtigt, bei Lieferverzug unter Darlegung der betriebsbedingten Gründe durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts sind Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz ausgeschlossen.
Alle Rechnungen sind auf den Tag der Absendung ausgestellt und sind sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat in bar, durch Scheck oder Überweisung zu erfolgen. Diskontfähige Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung gegen Vergütung aller Spesen angenommen. Scheck und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
Bei Zahlungsverzug des Käufers berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem gültigen Lombardsatz.
Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, dies gilt insbesondere bei Beantragung der Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens oder Beantragung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen aus Verträgen mit dem Käufer ganz oder teilweise zurückzuhalten. Für diesen Fall sind wir ferner berechtigt, von dem Vertrag bzw. von dem nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten, wenn der Käufer innerhalb einer Nachfrist von 2 Wochen den bestehenden Zahlungsrückstand nicht ausgeglichen hat.
Der Käufer hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und etwaige Mängel uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei ist der gerügte Mangel möglichst genau zu beschreiben. Die von der Mängelrüge betroffene Ware ist für uns am Bestimmungsort zur Überprüfung bereitzuhalten. Unterlässt der Käufer die Anzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht, verarbeitet oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung.
Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Rücksendung der beanstandeten Ware oder zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.
Rücksendungen dürfen nur auf unsere ausdrückliche Anweisung erfolgen. Diese Bestimmungen gelten auch für Falschlieferungen.
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind auf Ersatzlieferungen beschränkt. Bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit der Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht zur Minderung oder Wandelung.
Unwesentliche oder handelsübliche Abweichungen bezüglich Farbe, Profil, Stärke, Größe, Abmessung oder sonstiger Beschaffenheitsmerkmale begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
Für Lieferungen, die als zweite Wahl oder Partieware bezeichnet werden, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß 369 HGB ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und dürfen nicht abgetreten werden.
Wir haften bei Verletzung vertraglicher Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verzug oder Unmöglichkeit haften wir darüberhinaus auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die Mehraufwendungen für einen Deckungskauf.
Gegenüber Vollkaufleuten haften wir stets nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Leistungsort im Sinne von 269 BGB ist Sonneberg.
Gegenüber Vollkaufleuten gilt Sonneberg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Für unsere Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung in unseren Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Es wird darüberhinaus bereits jetzt vereinbart, die ungültige Bestimmung oder Vereinbarung durch eine gültige zu ersetzen, die dieser wirtschaftlich möglichst nahe kommt.